Der erteilte Rabatt gilt auf die aktuellen Preislisten und ist bis auf Widerruf gültig.
Änderungen oder Stornierungen von bereits bestätigten Aufträgen sind nur bei Lagerartikeln möglich und müssen innert 10 Tagen nach der Lieferung gemeldet werden. Alle Artikel, welche speziell für Sie bestellt wurden, können nicht mehr geändert oder annulliert werden. Eine Rücknahme wird nur zu 70% gutgeschrieben.
Die verlegten Beläge werden „besenrein“ abgegeben. Die Grundreinigung der Beläge ist nicht im Verlegepreis inbegriffen.
Reklamationen auf bereits verlegtes Material wird nicht akzeptiert.
Hinweis zur Fugenfarbe Anthrazit: Aufgrund von Reinigung (Absäuerung) oder Bauschmutz kann eine einheitliche Fugenfarbe nicht garantiert werden. Dunkle Fugenfarben neigen zur Aufhellung.
Elastische Bewegungsfugen sind wartungsbedürftig und können deshalb nicht in die Gewährleistung für Plattenarbeiten einbezogen werden. Garantieleistung gemäss SIA-Norm 248.
Besondere Bedingungen für Sockelleisten im Zusammenhang mit Silikonfugen: Werden Silikonfugen innerhalb der zwei ersten Heizperioden erstellt, gewähren wir keine Garantie für abfallende oder sich lösende Sockelleisten. Grundsätzlich müssen Sockelleisten auf einem sauberen Zementgrundputz geklebt werden können. Auf andere Untergründe, wie gipshaltige Putze, Weissputz, Farbe oder Abrieb, können wir keine Haftungsgarantie übernehmen.
Bohren von Feinsteinzeug: Aufgrund der Härte des Materials können wir keine Gewährleistung für Plattenrisse beim Bohren von Feinsteinzeug übernehmen. Darunter fallen auch Spannungsrisse bei der Montage von Armaturen. Fragen Sie für die Kosten der Bohrungen Ihren Planer, Architekten oder Sanitärinstallateur. Allfällige Auswechslungen von Platten werden nach Aufwand verrechnet.
Allfällige Reklamationen betreffend Material müssen schriftlich innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eintreffen.
Abweichungen in Ton oder Oberfläche zwischen gelieferten Materialien und Musterplatten sind zulässig. Die Musterplatte gilt leidlich als Richtmuster.
Im Falle von Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Materialmangel, Personalmangel, Streik, Wetterbedingungen) besteht kein Recht auf Vertragsauflösung oder Entschädigung.
Es wird ausschliesslich Material in 1. Qualität geliefert, mit einer Toleranz von max. 5 % hinsichtlich Kaliber und Ebenflächigkeit.
Erfolgt eine Nachbestellung in kleinen Mengen auf das gelieferte Material z.B. wegen schlechtem Ausmass, so wird der Bruttopreis in Rechnung gestellt. (Hohe Transport- und Verpackungskosten)
Der Kunde hat uns bei Durchbrüchen oder Spitzarbeiten die aktuellen Pläne und Informationen über die bestehenden Unterputzinstallationen rechtzeitig zu übergeben. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, welchedurch falsche oder fehlende Angaben entstehen.
Bei Umbauarbeiten können unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten auftreten, die zum Zeitpunkt der Offertstellung nicht erkennbar waren und zu zusätzlichem Aufwand führen. Solche Mehrarbeiten werden gemäss den Bestimmungen der SIA-Norm 118 nach effektivem Material- und Zeitaufwand zu den vereinbarten oder branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.
Abdeckarbeiten werden mit Sorgfalt vorgenommen. Es kann dennoch nicht garantiert werden, dass der Feinstaub sich in weiteren Räumen verteilt. Dies ist nicht vermeidbar. Die Endreinigung ist Sache der Bauherrschaft.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– sowie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu erheben.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware Eigentum der Italia-Keramik GmbH.